Gründercoaching Deutschland bis 31.10.2015 verlängert - Fördermaßnahmen werden jedoch nur noch bis zur Ausschöpfung der vorhandenen Fördermittel bewilligt!
Weitere geplante Änderung: Es wird derzeit überlegt, ob die Möglichkeit der Abtretung gestrichen wird. Das heißt für Sie, dass Sie über das gesamte Beraterhonorar in Vorlage treten müssen. Bisher ist die Regelung, dass Sie Ihren Eigenanteil in Höhe von 50 % zzgl. MWSt an den Berater zahlen und dieser den Restbetrag = Ihren Förderanteil von ebenfalls 50 % direkt von der KfW erhält. Dies ist ein absoluter Vorteil für Sie, da Sie lediglich mit 50 % anstatt wie zukünftig geplant mit 100 % für die Beratungshonorare in Vorleistung treten müssen.
Unser dringender Rat: Stellen Sie den Antrag auf Bewilligung des Gründercoachings zügig und sichern Sie sich so diese Förderung - noch mit Abtretungsmöglichkeit. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und beraten im Vorfeld kostenlos hierzu. Rufen Sie uns an zwecks Terminvereinbarung:
Tel.: 0211-4 70 91 22
oder schreiben Sie uns ein Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Erstberatung ist kostenlos!