Einschneidende Änderungen Gründercoaching Deutschland per Ende April 2015
Heute erhielten wir seitens der KfW wie lange erwartet die Nachricht über die Änderungen zur Fördermaßnahme "Gründercoaching Deutschland". Hier die wichtigsten Infos in Kurzform:
Ende der bisherigen Richtlinien: 30.04.2014
Wer das Gründercoaching noch für sich nutzen möchte, sollte folgendes beachten:
Antragstellung spätestens bis zum 15.04.2015,
Regionalpartner vor Ort muss bis zum 22.04.2015 Empfehlung abgeben.
Letzte Zusage der KfW am 30.04.2015
Zukünftig wird das Gründercoaching Deutschland für Antragsteller u. a. folgende Änderungen mit sich bringen:
- Antragsteller muss zu 100 % in Vorlage treten bei der Begleichung des Beraterhonorars (bisher ist eine Abtretung möglich, so dass der Berater den Förderanteil in Höhe von 50 % direkt von der KfW überwiesen bekommt).
- max. Förderhöhe 4.000 Euro netto (derzeit 6.000 Euro netto).
Unsere Empfehlung: Wer das Gründercoaching Deutschland in naher Zukunft beantragen möchte, sollte dies noch vor dem 15.04. tun. Danach wird die Förderung deutlich niedriger ausfallen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Wir unterstützen Sie auch über die Feiertage beim Ausfüllen der notwendigen Unterlagen und bei der rechtzeitigen Beantragung der Fördermittel. Kontaktieren SIe uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!