Mindestlohn von 8,50 € ab 01.01.2015 - Übergangsregelungen für bestimmte Branchen bis 2017

Per 01.01.2015 gilt der Mindestlohn von 8,50 €. Bis auf ein paar Ausnahmen muss nun überall der Stundenlohn mindestens 8,50 € betragen. Wer regelmäßig Praktikanten oder Aushilfen beschäftigt, sollte sich genau erkundigen, wie im Einzelfall nun abgerechnet wird, denn Pflichtpraktika und Praktika, die nicht länger als drei Monate dauern, fallen derzeit nicht unter die neue Verordnung. Auch Langzeitarbeitslose und Auszubildende sind vom Mindestlohn ausgenommen. Weitere Infos gibt es hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Mindestlohngesetz_%28Deutschland%29

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